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In einer Vollmacht - häufig auch Generalvollmacht genannt - können Sie der Person Ihres Vertrauens umfassende Vertretungsmacht in allen persönlichen und finanziellen Angelegenheiten erteilen. Auch die Befugnis zu Entscheidungen in allen Gesundheitsangelegenheiten ist in einer umfassenden Vollmacht enthalten. (Wie bei der Gesundheitsvollmacht muss auch hier die Befugnis, über gefährliche ärztliche Behandlungen, über lebensverlängernde Maßnahmen und über Freiheitsentziehungen zu entscheiden, ausdrücklich in der Urkunde erwähnt sein).

Von Vorsorgevollmacht spricht man, weil Sie die Vollmacht vorsorglich für den Fall erteilen, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst entscheiden können. Sie können dann das Original der Urkunde so verwahren, dass es die bevollmächtigte Person erst dann verwenden kann, wenn Sie Ihre Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können.

Obwohl es nach dem Gesetz normalerweise ausreicht, eine Vollmacht schriftlich zu erteilen, empfiehlt es sich zu besseren Anerkennung im Rechts- und Geschäftsverkehr, sie von einem Notar beurkunden zu lassen (Gebühr je nach Vermögen). Bei der notariellen Beurkundung erfolgt eine rechtliche Beratung über die Modalitäten, Auswirkungen und Gefahren einer Vollmacht und eine Überprüfung der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Alternativ kommt eine öffentliche Beglaubigung der Vorsorgevollmacht bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Betreuungsbehörde in Frage. Dabei wird allerdings nur ihre Identität (zum Beispiel durch Vorlage eines Lichtbildausweises) geprüft, jedoch nicht ihre Geschäftsfähigkeit. Auch eine rechtliche Beratung über die Vollmacht erfolgt nicht. Für Grundstücksgeschäfte ist eine notarielle Beurkundung der Vollmacht oder wenigstens eine öffentliche Beglaubigung - z.B. durch die Betreuungsbehörde- erforderlich, ebenso in der Regel für die Vertretung in Bankangelegenheiten. Für Bankgeschäfte empfiehlt es sich zusätzlich Kontovollmachten bei der jeweiligen Bank/Sparkasse zu erteilen.

Vollmachtgeber, die im Landkreis Esslingen wohnen, können ihre Vollmacht bei Betreuungsbehörde im Landratsamt Pulverwiesen 11 in 73726 Esslingen - nach vorheriger Terminvereinbarung - beglaubigen lassen. 

Die Betreuungsbehörde hat den Landkreis in 8 Bezirke aufgeteilt. Im Sekretariat unter Nr. 0711 /3902-44371 erfahren Sie, wer für die Beglaubigung der Vollmacht an Ihrem Ort zuständig ist.