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Der Bevollmächtigte hat weitreichende Rechte und Pflichten übertragen bekommen, die in der Vollmacht konkret beschrieben werden. Er hat in all diesen Punkten die Entscheidungsbefugnis. Die Vertrauensperson hat einen engen persönlichen Kontakt zum Vollmachtgeber und kann über dessen Weltanschauung oder die aktuelle persönliche Einstellung genauer berichten. Sie kann bei der Besprechung über die Umsetzung der Patientenverfügung beratend zugezogen werden. Entscheiden darf nur der Bevollmächtigte bzw. Betreuer. Die Vertrauensperson soll zusätzlich Informationen zur persönlichen Situation oder aktuellen Wünschen geben.