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Niemand kann gezwungen werden, eine Patientenverfügung machen und niemand darf Rechtsgeschäfte davon abhängig machen, ob Sie eine Patientenverfügung haben. 

Wenn Sie aber für den Fall, dass Sie Ihre Einwilligungsfähigkeit verlieren, weiterhin über Ihr Leben und Ihre medizinische Behandlung entscheiden wollen, dann wird eine Patientenverfügung dringend empfohlen.

Aus der Patientenverfügung ist zu entnehmen, wie Sie behandelt werden möchten und die Vollmacht regelt, wer diese Wünsche durchsetzen soll.