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Zum 1.1.2023 tritt die Reform des Betreuungsrechts in Kraft. Ein Teil der Änderungen ist die Einführung eines gegenseitigen Vertretungsrechts von Ehegatten in einer Notfallsituation im Bereich der Gesundheitssorge. Das neue Recht umfasst Untersuchungen, Heilbehandlungen, ärztliche Eingriffe und freiheitsentziehende Maßnahmen wie z.B. Bettgitter, Gurte, Beruhigungsmittel.  Die Notfallvertretung gilt für 6 Monate. Bei Bedarf muss danach eine Betreuung eingerichtet werden. 

Um für den „Fall des Falles“ auf der sicheren Seite zu sein ist es trotzdem empfehlenswert, ab 18 Jahren(!) eine Vollmacht, Patientenverfügung und ggf. eine Betreuungsverfügung zu erstellen, da die Notfallvertretung zeitlich und inhaltlich begrenzt ist.