Die Esslinger Initiative gibt hierzu keine Empfehlung ab, wir weisen aber auf folgendes hin:
a) es sollte eine Person sein, der Sie vertrauen
b) es sollte keine Person sein, die zugleich Leistungserbringer für Sie ist, z.B. ein Pflegedienst- oder Pflegeheimmitarbeiter
c) bei komplexen Familienstrukturen empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar.