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Die Esslinger Initiative gibt hierzu keine Empfehlung ab, wir weisen aber auf folgendes hin:

a) es sollte eine Person sein, der Sie vertrauen

b) es sollte keine Person sein, die zugleich Leistungserbringer für Sie ist,  z.B. ein Pflegedienst- oder Pflegeheimmitarbeiter

c) bei komplexen Familienstrukturen empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar.