Der Gesetzgeber spricht nur noch von "Vollmacht". Ob sie der Gesundheitssorge dient oder alle Aufgabenbereiche umfasst, ergibt sich aus dem Inhalt der Vollmachtsurkunde.
Der Gesetzgeber spricht nur noch von "Vollmacht". Ob sie der Gesundheitssorge dient oder alle Aufgabenbereiche umfasst, ergibt sich aus dem Inhalt der Vollmachtsurkunde.