Die bevollmächtigte Person darf Sie bei allen Aufgaben vertreten, die Sie bestimmen und in der Vollmachtsurkunde benennen. Die bevollmächtigte Person soll in Ihrem Sinne und nach Ihrem Willen handeln. Bei Entscheidungen über ärztliche Behandlungen gilt - solange Sie sich noch selbst äußern können - Ihr Wille.