Die bevollmächtigte Person darf Sie bei den Aufgaben vertreten, die Sie bestimmen. Im Zusammenhang mit "Vorsorge" sind folgende Aufgaben besonders wichtig: Gesundheitssorge, Einwilligung in medizinische Maßnahmen, Dateneinsicht, Einwilligung in freiheitsentziehende Maßnahmen, Aufenthaltsbestimmung, Vertretung gegenüber Behörden und Krankenkassen.