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Wichtig ist die Beglaubigung bei Vollmachten (z.B. Generalvollmacht). Da diese Vollmacht weitreichende Befugnisse erteilt und meist auch finanzielle Konsequenzen hat, wird dringend empfohlen, eine Beglaubigung durch einen Notar oder eine Betreuungsbehörde einzuholen. Diese müssen den Vollmachtgeber persönlich sprechen. Ggf. kommt er/sie persönlich zu Ihnen nach Hause oder an das Krankenhausbett.