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Wichtig ist die Schriftform mit gültiger Unterschrift und Beglaubigung. In der Regel ist hierfür eine „öffentliche“ Beglaubigung durch eine Betreuungsbehörde ausreichend. Bei einer Beglaubigung wird der Inhalt nicht geprüft, sondern nur die Identität des Unterzeichners.

Bei komplexem Sachverhalt oder hohem Wert wäre die Beratung und Beurkundung durch einen Notar sinnvoll.