• 3.jpg
  • 2.jpg
  • 1.jpg
  • 5.jpg
  • 4.jpg

Bei einer Beurkundung  bespricht der Notar/die Notarin mit den Vollmachtgebern den gesamten Inhalt der Vollmacht und berät zu Vorteilen und Risiken. Bei diesem Gespräch soll auch festgestellt werden, ob die Person diese Inhalte will und versteht. Der gesamte Text der Vollmachtsurkunde wird vorgelesen und dann unterschrieben. Dann wird die Vollmacht beurkundet. 

Die Beglaubigung bestätigt nur die Identität der Person, die die Unterschrift in Gegenwart des Urkundsbeamten oder Notars vollzieht. Der Inhalt der Vollmacht wird nicht besprochen.