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Bei einer Beurkundung  bespricht derNotar/die Notarin mit den Vollmachtgebern den gesamten Inhalt der Vollmacht, erstellt den Text und berät zu Vorteilen und Risiken. Bei diesem Gespräch soll auch festgestellt werden, ob die Person diese Inhalte will und versteht. Der gesamte Text wird verlesen und unterschrieben.

Dann wird die Vollmacht und die Geschäftsfähigkeit beurkundet. 

Die Gebühr für diese Beratung und Beurkundung richtet sich nach dem Vermögen des Vollmachtgebers.

Die Beglaubigung bestätigt nur die Identität der Person, die die Unterschrift in Gegenwart des Urkundsbeamten vollzieht. Der Inhalt der Vollmacht wird nicht besprochen.

Die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde ist eine öffentliche Beglaubigung, die zu Lebzeiten der Vollmachtgeber auch zu Grundstücksgeschäften berechtigt (im Unterschied zur amtlichen Beglaubigung auf dem Rathaus)