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Wenn man sich für eine Organspende im Organspendeausweis entschieden hat, muss der Kreislauf des Verstorbenen noch einige Zeit künstlich aufrechterhalten werden. Diese Zeit ist erforderlich, um transplantierbare Organe entnehmen zu können. Die Anweisung hierzu steht in der Patientenverfügung, Absatz 5. Wenn Sie keine Organspende geben möchten oder unsicher sind, sollten Sie den kompletten Absatz 5 in der Patientenverfügung streichen.