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Eine Patientenverfügung wird erst wirksam, wenn Ihr Zustand so schlecht ist, dass über ein Einstellen der ärztlichen Therapien nachzudenken ist. Diesen Fall beschreiben Sie in der Patientenverfügung möglichst genau. Sobald dem Arzt diese Erklärung vorgelegt wird, kann er Ihre schriftlich festgehaltenen Wünsche in seine Überlegungen zum Therapieabbruch einbeziehen. Vorher werden alle Notfallmaßnahmen und Therapien durchgeführt, ohne daß der Arzt Sie nach einer Patientenverfügung fragt. Solange der Patient bei Bewusstsein ist und selbst entscheiden kann, ist der Arzt immer verpflichtet, mit ihm alles abzustimmen unabhängig davon, ob eine Patientenverfügung vorliegt oder nicht.