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Eine Patientenverfügung muss nicht durch einen Notar oder eine Betreuungsbehörde beglaubigt werden. Im Falle des Wirksamwerdens muss der behandelnde Arzt die Patientenverfügung für seine Entscheidungen heranziehen und bewerten, ob diese Verfügung auf die aktuelle Situation passt und entscheidet darüber mit dem Bevollmächtigten bzw. Betreuer