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Ja, dies können auch mehrere Personen mit unterschiedlichen Aufgaben bzw. Wirkungskreisen sein. (z.B. eine Vollmacht für Gesundheitsfragen und eine weitere für rechtliche und finanzielle Angelegenheiten) Bei Bedarf muss jede dieser Personen die ihr erteilte Vollmacht dem Arzt oder dem Amt vorlegen. Die Vollmachterteilung sollte rechtzeitig beglaubigt werden (Notar oder Betreuungsstelle), also solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. Unsere Vollmacht sieht keine Reihenfolge vor. Möchte ein Vollmachtgeber eine Reihenfolge festlegen, sollte das intern abgesprochen werden. Will er in der Vollmachtsurkunde Rangfolge und Aufgaben genau festlegen, ist eine Beratung und Beurkundung durch einen Notar zu empfehlen

In der Patientenverfügung kann ein Hinweis auf Bevollmächtigte (im Abschnitt 7) gegeben werden.