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Ja, dies können auch mehrere Personen bevollmächtigen.

a) je einzeln für alle Aufgaben

Beispiel: Vollmacht bekommen alle 3 Kinder eines Ehepaares. Die Entscheidung trifft das Kind, das am schnellsten reagiert.

b) jede Person mit unterschiedlichen Aufgaben

Beispiel: die Tochter trifft Entscheidungen die Gesundheitssorge betreffend, der Sohn die Finanzen betreffend

c) alle gemeinschaftlich

Beispiel: Vollmacht bekommen alle 3 Kinder eines Ehepaares, alle Entscheidungen müssen einvernehmlich getroffen werden.

d) mit Reihenfolge

Beispiel: Ein Ehepaar bevollmächtigt sich gegenseitig, wenn ein Ehepartner verstorben ist, geht die Vollmacht auf die beiden Kinder über.

Die Esslinger Initiative gibt mit den vorgenannten Beispielen keine Empfehlung ab, die Beispiele dienen nur der Erläuterung.

Unsere Muster-Vollmacht sieht keine Anzahl oder Reihenfolge vor. Möchte ein Vollmachtgeber eine Reihenfolge festlegen, sollte das intern abgesprochen werden. Will er in der Vollmachtsurkunde Rangfolge und Aufgaben genau festlegen, ist eine Beratung und Beurkundung durch einen Notar zu empfehlen